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Seit dem 1. Januar 2021 besteht in Deutschland die Möglichkeit der elektronischen Krankmeldung (eAU). Dabei stellt der behandelnde Arzt dem Patienten eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
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Der Arzt übermittelt die eAU direkt an die zuständige Krankenkasse des Patienten. Dafür nutzt er eine spezielle Software, die mit dem IT-System der Krankenkasse verbunden ist.
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Die Krankenkasse prüft die eAU und leitet sie anschließend an den Arbeitgeber weiter. Dies geschieht ebenfalls elektronisch. In einigen Fällen muss der Arbeitgeber hierfür selber aktiv werden und die Krankmeldung aktiv bei der Krankenkasse anfragen.
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Der Arbeitgeber erhält die eAU und kann diese für seine Personalverwaltung nutzen. Er ist jedoch nicht berechtigt, weitere medizinische Informationen aus der eAU einzusehen.